UNSER OBERSTES PRINZIP:
„SEI WIRTSCHAFTLICH FÜR DEN BAUHERRN“
Wir schlagen die Brücke zwischen ARCHITEKTUR und bauausführenden GEWERKEN:
- Wir optimieren die Planung hinsichtlich Bewehrungseisenreduktion, - reduzieren Deckenstärke, machen Stützen schmäler
- Wir rechnen Unterzüge deckengleich bei mehrgeschossigen Gebäuden inkl. Tiefgarage – über weite Spannweiten hinaus
- Wir überlegen uns vorab die richtigen Gründungsmaßnahmen für die Fundamentierung (Pfähle, Streifenfundamente, etc.)
- Wir schaffen ein gutes Klima auf der Baustellen und sind fair zu allen Seiten
- Wir vertreten als Örtliche Bauaufsicht den Bauherrn um Bauschäden zu vermeiden und (ungerechtfertigte) zu hohe Teilrechnungen seitens bauausführenden Gewerken zu verhindern.
STATIK und TRAGWERKSPLANUNG
- Vorstatik / Einreichung
- Detail- und Ausführungsstatik (mit Beschreiben und Skizzieren der Konstruktionsmerkmale)
- Statische Berechnung für Sonderfundierungen (Unterfangung mittels Hochdruckbodenvermörtelung, Pfähle, etc.)
- Ingenieursbefund
- Bewehrungs- und Schalungspläne
- Bewehrungsabnahmen
- Prüfingenieurstätigkeit im Sinne der Wiener Bauordnung § 127 / § 128
ARCHITEKTUR- UND GENERALPLANUNG:
Wir erarbeiten aus der dem architektonischen Entwurfs-bzw. Einreichplan eine ordentliche Detail – und Ausführungsplanung mit allen essentiellen Angaben (Höhen, Maße, Materialangaben, Toleranzen, Angaben zur Beschaffenheit und Qualität, Verarbeitungshinweise) die zur Bauausführung erforderlich sind. Gerne in Absprache bzw. Koordination mit dem bauausführenden Unternehmen.
ÖRTLICHE BAUAUFSICHT
Wir kontrollieren und steuern die Bauausführung und überwachen das Zusammenspiel der beteiligten Gewerke am Bau, sowie die Einhaltung der terminlichen Schiene. Wir vertreten somit die Interessen des Bauherrn und üben das Hausrecht auf der Baustelle aus.