UNSER OBERSTES PRINZIP:
„SEI WIRTSCHAFTLICH FÜR DEN BAUHERRN“

Wir schlagen die Brücke zwischen ARCHITEKTUR und bauausführenden GEWERKEN:

STATIK und TRAGWERKSPLANUNG

ARCHITEKTUR- UND GENERALPLANUNG:

Wir erarbeiten aus der dem architektonischen Entwurfs-bzw. Einreichplan eine ordentliche Detail – und Ausführungsplanung mit allen essentiellen Angaben (Höhen, Maße, Materialangaben, Toleranzen, Angaben zur Beschaffenheit und Qualität, Verarbeitungshinweise) die zur Bauausführung erforderlich sind. Gerne in Absprache bzw. Koordination mit dem bauausführenden Unternehmen. 

ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

Wir kontrollieren und steuern die Bauausführung und überwachen das Zusammenspiel der beteiligten Gewerke am Bau, sowie die Einhaltung der terminlichen Schiene. Wir vertreten somit die Interessen des Bauherrn und üben das Hausrecht auf der Baustelle aus.

Conceptual image of the house blueprint